Pflichtschulungen. Sofort einsetzbar.

5 interaktive E-Learnings für gesetzlich vorgeschriebene Compliance-Schulungen. Offline-fähig, mit Quiz und Zertifikat.

Einmalpreis, kein Abo Offline-fähig Quiz + Zertifikat Gesetzeskonform
1 HTML-Datei · 50 Fragen-Pool · Quiz mit Zertifikat · Offline-fähig · Unbegrenzte Mitarbeiter · Einmalpreis 390 EUR

Gesetzliche Pflicht. Nachweisbar erfüllt.

Pflicht seit Feb. 2025

KI-Kompetenz

Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689
40 SlidesQuiz + Zertifikat
EUR 390
einmalig
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GF-Pflicht

Cybersecurity Awareness

§38 Abs. 3 BSIG / Art. 20 NIS2
35 SlidesQuiz + Zertifikat
EUR 390
einmalig
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Pflicht Art. 39

Datenschutz

Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
40 SlidesQuiz + Zertifikat
EUR 390
einmalig
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Fachkunde-Nachweis

Hinweisgeberschutz

§15 Abs. 2 HinSchG
35 SlidesQuiz + Zertifikat
EUR 390
einmalig
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Pflicht §12 AGG

Antidiskriminierung

§12 Abs. 2 AGG
35 SlidesQuiz + Zertifikat
EUR 390
einmalig
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Warum E-Learning kein Nice-to-have ist

Die fünf hier angebotenen Module decken keine Komfort-Themen ab, sondern explizit gesetzlich verankerte Schulungspflichten. Der Arbeitgeber ist dabei jeweils direkter Adressat der Norm — nicht „Best Practice", sondern Tatbestandsmerkmal.

  • § 12 Abs. 2 AGG verpflichtet jeden Arbeitgeber, Beschäftigte „in geeigneter Art und Weise" zur Verhinderung von Benachteiligung zu schulen. Eine erfolgte Schulung führt nach § 12 Abs. 3 AGG zur Beweislastumkehr bei Diskriminierungsvorwürfen — fehlt sie, haftet das Unternehmen praktisch in voller Höhe der Entschädigungsklage.
  • § 38 Abs. 3 BSIG (Umsetzung NIS2, Art. 20 RL (EU) 2022/2555) verlangt von der Geschäftsleitung besonders betroffener und wichtiger Einrichtungen, regelmäßig persönlich an Schulungen teilzunehmen und vergleichbare Schulungen für Mitarbeitende anzubieten. Verstöße sind nach § 60 BSIG bußgeldbewehrt — bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO machen Sensibilisierung und Schulung zur Pflichtaufgabe des Verantwortlichen bzw. des Datenschutzbeauftragten. Bußgeldrahmen: bis 10 Mio. EUR oder 2 % des Konzernumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO).
  • Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) verlangt seit dem 2. Februar 2025 von jedem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — unabhängig vom Risikoniveau — ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" beim eingesetzten Personal. Marktüberwachungsbehörden prüfen dies seit August 2025.
  • § 15 Abs. 2 HinSchG i. V. m. § 17 HinSchG verlangt, dass die mit dem Betrieb der internen Meldestelle betrauten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen — der Fachkundenachweis wird in Audits regelmäßig über dokumentierte Schulung geführt.

Auditoren und Aufsichtsbehörden prüfen in der Praxis drei Dinge: ein aktuelles Schulungskonzept, dokumentierte Teilnahmenachweise pro Mitarbeitenden und den inhaltlichen Beleg, dass die einschlägige Norm tatsächlich behandelt wurde. Ein Foto vom Workshop reicht nicht — verlangt wird ein lückenloser, individuell zuordenbarer Nachweis.

Was unsere E-Learnings besonders macht

Die fünf Module sind technisch und didaktisch konsequent auf den Einsatz in mittelständischen Unternehmen ohne eigene Schulungsabteilung ausgelegt:

  • SCORM 2004 (3rd Edition) kompatibel — direkt in bestehende Lernplattformen (Moodle, ILIAS, TalentLMS, Cornerstone, SAP SuccessFactors) importierbar. Wer kein LMS betreibt, nutzt den mitgelieferten Standalone-SCORM-Player als einzelne HTML-Datei.
  • Mitarbeiterzertifikat mit Firmenlogo — automatische Erzeugung nach bestandenem Quiz, druckbar als PDF, mit Datum, Modulname, Norm-Referenz und Hash zur Fälschungssicherheit.
  • Keine Per-User-Lizenz, kein Abo — einmaliger Erwerb, unbegrenzte Anzahl an Mitarbeitenden, kein Userlimit, keine wiederkehrenden Kosten.
  • Audit-Log-Export — CSV- und JSON-Export aller Teilnahmedaten (Name, Datum, Score, Quizdurchläufe) für die direkte Vorlage bei Aufsichtsbehörde, Wirtschaftsprüfer oder Konzernrevision.
  • Volle Zweisprachigkeit DE/EN — identische Modul-Inhalte in deutscher und britisch-englischer Sprachfassung, geeignet für internationale Belegschaften und EU-Niederlassungen.

Häufige Fragen zur Compliance-Schulung

Wie oft müssen Pflichtschulungen wiederholt werden?

Das Gesetz nennt für AGG, HinSchG und EU AI Act keine starre Frequenz. Aufsichtsbehörden und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung gehen jedoch übereinstimmend von einer jährlichen Auffrischung aus. Für NIS2 verlangt § 38 BSIG „regelmäßig"; in der Praxis hat sich ein 12-Monats-Rhythmus etabliert. Bei wesentlichen Rechtsänderungen (z. B. neuer Durchführungsrechtsakt) ist eine außerplanmäßige Schulung erforderlich.

Müssen neue Mitarbeitende sofort geschult werden?

Ja — die Schulung gehört in den Onboarding-Prozess, idealerweise innerhalb der ersten 30 Tage und vor produktivem Zugriff auf personenbezogene Daten oder KI-Systeme. Für AGG-Schulungen verlangt § 12 Abs. 2 AGG eine Schulung „im Vorfeld" — also vor Aufnahme der Tätigkeit, bei der Diskriminierung möglich wäre.

Können wir E-Learning statt Präsenzschulung nutzen?

Ja. Weder AGG, HinSchG, DSGVO, NIS2 noch der EU AI Act schreiben eine Präsenzform vor. Entscheidend ist die inhaltliche Eignung und der nachweisbare Lernerfolg — beides ist mit Quiz, Bestehensgrenze und individuellem Zertifikat dokumentiert. Aufsichtsbehörden akzeptieren E-Learning ausdrücklich, sofern Wissensabfrage stattfindet.

Was will ein Auditor konkret sehen?

Drei Artefakte: (1) das Schulungskonzept mit Bezug auf die einschlägige Norm, (2) eine Teilnehmerliste mit Datum, Name und bestandenem Quiz pro Mitarbeitenden, (3) den Schulungsinhalt selbst (SCORM-Paket oder PDF-Export der Slides). Unsere Module liefern alle drei Artefakte aus einer Quelle.

Gilt das Zertifikat auch für externe Dienstleister und Leiharbeitnehmer?

Wenn externe Personen Zugriff auf Ihre Daten, KI-Systeme oder Geschäftsprozesse haben, sind sie aus Sicht der Aufsichtsbehörde mitzuschulen — insbesondere unter NIS2 (Lieferkettenpflichten, § 30 BSIG) und DSGVO (Art. 28). Da unsere Lizenz keine Userbegrenzung kennt, dürfen Sie externe Personen ohne Zusatzkosten miteinbeziehen.

Pricing

Einzelmodule à 390 € — siehe Module-Übersicht oben.