HinSchG Compliance Kit
55 Dokumente für rechtssichere Meldestelle und Fallbearbeitung. DACH-spezifisch. In DE + EN. Personalisiert, sofort einsetzbar, Einmalpreis.
Konkrete Risiken & Bußgeld-Praxis
Bußgeld bis 500.000 EUR
Vertraulichkeitsverletzung oder Repressalien: bis 500.000 EUR für juristische Personen.
Beweislastumkehr
Bei Benachteiligung nach Meldung wird Repressalie vermutet – Arbeitgeber muss Gegenteil beweisen.
Anonyme Meldungen — Best Practice
§ 16 Abs. 1 S. 4 HinSchG empfiehlt anonyme Meldekanäle (SOLL-Vorschrift). § 42 verlangt seit 01.01.2025 die Bearbeitung anonymer Meldungen, falls sie eingehen.
Alles, was Sie brauchen
Interne Meldestelle Setup (§ 12)
MSB-Bestellung, schriftliche/mündliche/persönliche Kanäle, anonyme Meldungen (§ 16 Abs. 1 S. 4 HinSchG: SOLL-Vorschrift; § 42 HinSchG verlangt Bearbeitung anonymer Meldungen seit 1.1.2025, sofern eingereicht).
Vertraulichkeitskonzept (§ 8)
Identitätsschutz, RBAC mit Need-to-Know, Audit-Trail mit 3-Jahres-Aufbewahrung, Trennung Meldestelle / HR / IT.
Meldekanal-Architektur
Konzeptdokument, Software-Anbietervergleich (EQS Integrity Line, Whistlelink, NAVEX), DSFA für das System.
Anti-Retaliation (§ 36-37)
Maßregelungsverbot-Policy, HR-Maßnahmen-nach-Meldung-Checkliste, Unabhängige-Entscheidung-Nachweis-Vorlage.
Fallbearbeitungs-Playbook
Entscheidungsbaum, Interview-Leitfaden, Plausibilitätsprüfung, Fallabschluss-Berichtsvorlage.
DSGVO-Brücke
DSFA für das Meldesystem, VVT-Eintrag, Datenschutzhinweis für Hinweisgeber und beschuldigte Personen.
Wirksamkeits-Selbstüberprüfung (Best Practice)
12-Punkte-Selbstprüfungsvorlage für Compliance-Officer — Fristen, Schulung, anonyme Bearbeitung, Aufbewahrung, AV. Freiwillig, keine gesetzliche Pflicht.
Schulungsmaterialien
Interaktives HTML-E-Learning-Modul, PowerPoint-Schulungspräsentation (49 Slides), 50-Fragen-Wissensquiz, Teilnahmebescheinigung-Vorlage.
3 Schritte zu Ihrem Kit
Transparent, ohne versteckte Schritte. Bestellung ist innerhalb von 2 Minuten abgeschlossen.
Bestellformular ausfüllen
Firmendaten, USt-ID (optional, für Reverse-Charge), gewünschter Tier. Sie erhalten eine sofortige Bestellbestätigung per E-Mail.
Rechnung & Überweisung
Innerhalb von 24 Stunden (Werktagen) erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Zahlungsfrist 14 Tage per Überweisung. Bei EU-B2B mit gültiger USt-ID: Reverse-Charge.
Download per E-Mail
Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen signierten Download-Link zu allen personalisierten professionelle Vorlagen. Link 7 Tage gültig, einmal verlängerbar.
Wählen Sie Ihr Paket
Einmalzahlung. Sofort-Download. Kein Abo.
Kauf als Unternehmer im Sinne § 1 KSchG / § 14 BGB. Mit dem Klick auf „Bestellen" akzeptieren Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung.
- 55 professionell erstellte Dokumente
- Personalisiert mit Firmennamen
- Einmal zahlen, immer aktuell
- 60 Tage Geld-zurück-Garantie*
- Lizenz für Käufer + Konzern (§ 15 AktG)
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- E-Learning-Modul (Mitarbeiter-Schulung)
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- Lizenz für Käufer + Konzern (§ 15 AktG)
- E-Learning-Modul (Mitarbeiter-Schulung)
- Trainer-Pack (PowerPoint + Trainer-Unterlagen für eigene Schulungen)
Alle Dokumente werden mit Ihrem Firmennamen und Lizenz-ID versehen. Download-Link per E-Mail.
Multi-Lizenz für Unternehmensgruppen
Mehrere selbständige Schwesterfirmen ohne Konzern-Verbindung (§ 15 AktG)? +50% Aufschlag erweitert die Lizenz auf insgesamt 3 Unternehmen (Hauptbesteller + 2 Schwesterfirmen).
Beispiel: Plus 1.290 EUR × 1,50 = 1.935 EUR. Multi-Lizenz wählen Sie im Checkout. Details in den AGB § 6.
Wofür wir stehen
Geld-zurück-Garantie
Bei nachweisbar fehlerhaftem Inhalt erstatten wir den vollen Kaufpreis. Details in AGB § 8.
Immer aktuell
Updates innerhalb der Major-Version ohne Zeitlimit: neue Behörden-Leitlinien, EuGH-Urteile, bekannte Folge-Phasen einer Verordnung. AGB § 7.
Quellenbasiert + dokumentiert
Jedes Dokument basiert auf EU-Verordnungstext, BfDI/DSK/BSI/EDSA-Leitlinien und höchstrichterlicher Rechtsprechung — das Stand-Datum ist in jedem Dokument vermerkt.
Häufige Fragen zum HinSchG Kit
Nach § 12 Abs. 2 HinSchG: Köpfe — Vollzeit, Teilzeit, Auszubildende, befristete und ohne Differenzierung. Leiharbeitnehmer zählen mit, wenn sie überlassen sind 'für eine Beschäftigung von in der Regel mehr als 6 Monaten'. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) zählen mit.
Ja, wenn das Mutterunternehmen ≥50 MA hat (BAG-Linie zur Konzernbetrachtung im Einzelfall). Praxis-Empfehlung: bei jeder Tochter eigene Meldestelle einrichten ODER Konzernlösung nach § 14 nutzen — wobei die EU-Kommission die deutsche Konzern-Lösung als nicht richtlinienkonform bewertet.
Nach § 14 HinSchG ja — aber die EU-Kommission hat dies als nicht richtlinienkonform beanstandet. Bis zur Klärung: Konzernlösung möglich, aber zusätzlich lokale Anlaufstellen pro Tochter empfohlen. Hybridmodell ist sicherheitsrechtlich am robustesten.
Nein, aber dringend empfohlen. § 16 Abs. 1 Satz 4 HinSchG ist eine SOLL-Vorschrift („Die Meldekanäle sollen so gestaltet sein, dass auch anonyme Meldungen abgegeben und bearbeitet werden können“), keine Muss-Pflicht. § 42 HinSchG fügt seit 01.01.2025 lediglich eine Bearbeitungspflicht hinzu, falls anonyme Meldungen tatsächlich eingehen. Praxis: Aufsichts- und Audit-Standard verlangt anonymen Rückkanal — daher de facto erforderlich.
SaaS-Lösungen: 1.200–6.000 € pro Jahr (laufend), inkl. Vertrauensperson teilweise. Eigene Implementierung: 5.000–15.000 € einmalig. Compliance-Kit HinSchG-Kit: einmalig 390-990 € — alle Vorlagen, kein laufendes Abo. Skaliert nicht mit Anzahl Meldungen.
Ja. § 14 HinSchG erlaubt Beauftragung externer Ombudspersonen (typisch Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Compliance). Vorteil: hohe Vertraulichkeit. Nachteil: Kosten 5.000-25.000 €/Jahr je nach Volumen. AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
Pro Verstoß. Bei juristischen Personen ist eine Verzehnfachung auf 500.000 € nach § 30 OWiG möglich — aber nur für die in § 40 Abs. 6 HinSchG aufgezählten Tatbestände (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 + Nr. 3, Abs. 3 und Abs. 4). Die Nichteinrichtung einer internen Meldestelle (§ 40 Abs. 2 Nr. 2) fällt NICHT unter die Verzehnfachung. Mehrere Verstöße in Tatmehrheit (z. B. Vertraulichkeitsverletzung mehrerer Personen): Bußgelder addieren sich. Schadensersatz nach § 37 HinSchG ist davon unabhängig.
Nach § 11 Abs. 5 HinSchG: 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Österreich (HSchG): 5 Jahre. Bei laufenden Strafverfahren oder Klagen: bis zur Erledigung. DSGVO-Schnittstelle: nach Frist Löschpflicht (Art. 17 DSGVO).
Nein. § 22 HinSchG regelt die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt (Wettbewerbsrecht/DMA), keine Audit-Pflicht für Unternehmen. Eine jährliche Wirksamkeits-Selbstprüfung der Meldestelle ist Best-Practice für GF-Reporting (ISO 37301-Vorbild) — KEINE gesetzliche Pflicht und kein Stichtag 01.01.2026.
Ja, wenn es sich um die Verletzung von §§ 1, 7 AGG handelt — fällt unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG. Schnittstelle zur AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG: Verfahren können kombiniert oder parallel laufen. Wichtig: § 8 HinSchG-Vertraulichkeit gilt auch in der AGG-Beschwerdestelle.
Nicht ausreichend. § 16 HinSchG verlangt drei Kanaltypen: schriftlich (E-Mail OK), mündlich (Telefon oder Sprachnachricht), persönlich auf Verlangen. Plus seit 01.01.2025: anonyme Bearbeitung (E-Mail erlaubt das nicht ohne weitere Maßnahmen). Praxis-Empfehlung: Web-Formular mit Anonym-Option + Telefon-Hotline.
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG: bei wissentlich falscher Meldung entfällt der Schutz vor Repressalien. Bußgeld bis 20.000 € (§ 40). Schadensersatzanspruch nach § 38 für entstandenen Schaden. Beweislast für 'wissentlich' trägt der Arbeitgeber — saubere Dokumentation der Sachverhaltsaufklärung ist Pflicht.
Nein, nach § 12 Abs. 1 HinSchG sind Kommunen unter 10.000 Einwohnern von der Pflicht ausgenommen. Sie können freiwillig eine Meldestelle einrichten. Größere Kommunen (≥10.000 EW) sind pflichtig — unabhängig von der Mitarbeiterzahl der Verwaltung.
Beide setzen die EU-RL 2019/1937 um. Unterschiede: AT enger im sachlichen Anwendungsbereich (kein nationaler Strafrechtsbezug), AT-DSFA gesetzlich (§ 8 Abs. 13 HSchG), AT-Aufbewahrung 5 Jahre (DE 3 Jahre). Bußgelder DE höher (50.000 € / 500.000 € jur. Pers.) als AT (20.000 € / 40.000 €).
Nein. § 15 Abs. 2 HinSchG fordert 'die notwendige Fachkunde' — keine juristische Ausbildung. Schulungen (z. B. TÜV, GDD, Compliance-Kit) qualifizieren ausreichend. Bei externer Ombudsperson: Rechtsanwalt-Status ist Standard, aber nicht Pflicht.
Keine explizite Schulungspflicht im HinSchG, aber faktisch erforderlich: § 13 verlangt, dass die Meldestelle bekannt ist, Führungskräfte müssen den Repressalienschutz nach § 36 verstehen, und eine jährliche Wirksamkeits-Selbstprüfung (Best-Practice, keine gesetzliche Pflicht) baut auf dokumentierten Schulungen auf. Mindestens jährlich, dokumentiert.
Ja — bei Ausgestaltung des Verfahrens und der eingesetzten technischen Systeme nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 + 6 BetrVG. Die Pflicht zur Meldestelle selbst ist gesetzlich, daher nicht mitbestimmungspflichtig. Praxis: Betriebsvereinbarung über Meldekanal-Anbieter, Vertraulichkeitsregeln, Datenfluss, Auswertung.
Sieben Kerndokumente: Bestellungsschreiben des Meldebeauftragten + Fachkundenachweis, Verfahrensanweisung mit Fristen, Vertraulichkeitskonzept inkl. DSFA, Aushang/Bekanntmachung der Meldekanäle, Schulungsnachweise Beschäftigte, anonymisiertes Fallregister mit Frist-Einhaltung, jährlicher Wirksamkeits-Selbstbericht (Best-Practice für GF-Reporting).
Ja. Nach dem Kauf erhalten Sie einen Download-Link mit allen personalisierten professionelle Vorlagen. Die Dateien gehören Ihnen vollständig — Sie können sie speichern, in Ihre Compliance-Infrastruktur integrieren, intern weiterbearbeiten, archivieren. Es gibt keine Cloud-Abhängigkeit, keine Lizenz-Aktivierung pro Gerät, keine Internet-Verbindung für die Nutzung erforderlich.
Ja — bei der Ausgestaltung des Verfahrens und der eingesetzten technischen Systeme gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG. Die Pflicht zur Einrichtung des Meldekanals als solche ist gesetzlich und nicht mitbestimmungspflichtig. Praktisch empfiehlt sich eine Betriebsvereinbarung, die Anbieter des Meldekanals, Vertraulichkeitsregeln, Datenflüsse und Auswertungen abdeckt.
Sieben Kerndokumente: Bestellung der Meldestellen-Beauftragten samt Nachweis der Fachkunde, schriftliches Verfahren mit Fristen, Vertraulichkeitskonzept inkl. DSFA, Aushang/Bekanntmachung der Meldekanäle, Schulungsnachweise der Mitarbeiter, anonymisiertes Fallregister mit Fristen-Compliance, und die jährliche Wirksamkeits-Selbstprüfung (Best Practice für Geschäftsleitungs-Reporting).
Sie erhalten alle Updates des Kits, solange das Kit in seiner aktuellen Major-Version geführt wird. Updates kommen bei Behörden-Auslegungsänderungen, neuer Rechtsprechung und bekannten Folge-Phasen einer Verordnung. Bei substantiell neuer Verordnung 50% Bestandskunden-Rabatt.
Bei rechtlich nachweisbar falschem Inhalt erstatten wir den Kaufpreis. Frist 60 Tage ab Lieferdatum. Beweis durch anwaltliches Schreiben oder Behörden-Stellungnahme. Details siehe AGB § 8.
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