DSGVO Mitarbeiter-Überwachung: 6 Grenzen + BAG-Linie
TL;DR
- 6 Grenzen der Mitarbeiter-Überwachung nach DSGVO + BAG-Rechtsprechung
- Rechtsgrundlage: § 26 BDSG + Art. 6/9 DSGVO + BetrVG-Mitbestimmung
- Heimliche Überwachung: nur bei begründetem Verdacht + verhältnismäßig (BAG-Linie)
- Software-Tracking: Pflicht-Information + Rollen-Beschränkung + Aufbewahrungsfrist
- Verstoß: Beweisverwertungsverbot im Arbeitsgericht + DSGVO-Bußgeld
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1. § 26 BDSG-Voraussetzungen
Verarbeitung MA-Daten zum Zweck Beschäftigungsverhältnis. Verhältnismäßigkeit Pflicht. Bei Verdacht: § 26 Abs. 1 Satz 2.
2. Bildschirm-Recording
Kontinuierliches Recording: verboten (BAG 1 ABR 16/22). Anlassbezogen + dokumentiert: erlaubt.
3. Tastatur-Logger / Keylogger
BAG 2 AZR 681/16: heimlicher Keylogger unzulässig, Beweise nicht verwertbar.
4. E-Mail-Inhalts-Scanning
BAG: bei privater E-Mail-Erlaubnis Datenschutz-Hinweis. Inhalts-Scanning ohne Anlass unzulässig.
5. KI-Performance-Tracking
EU AI Act Art. 5 Abs. 1 lit. f: Emotion-Detection am Arbeitsplatz verboten. Performance-Tracking ohne Einwilligung + Mitbestimmung unzulässig.
6. Betriebsrats-Mitbestimmung § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Bei jedem technischen Überwachungs-System: zwingende Mitbestimmung. Ohne BR-Zustimmung: unzulässig.
Zusammenfassung
Kernpunkte dieses Artikels:
- Mitarbeiter-Überwachung unter DSGVO ist rechtlich eng begrenzt — § 26 BDSG fordert konkreten Anlass, Verhältnismäßigkeit und Zeit-Begrenzung.
- Bildschirm-Recording, Keylogger und E-Mail-Inhalts-Scanning sind ohne konkrete Verdachtssituation pauschal unzulässig.
- EU AI Act Art. 5 Abs. 1 lit. f verbietet Emotion-Detection am Arbeitsplatz vollständig — Performance-Tracking ohne Einwilligung und Mitbestimmung ist unzulässig.
- EuGH C-396/22 (2024) bestätigt: Verdeckte Überwachung ist unzulässig, daraus gewonnene Beweise sind im Arbeitsgerichtsverfahren unverwertbar.
Bauen Sie vor jedem Tool-Einsatz eine Monitoring-Policy mit Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfrist und Zugriffsrechten auf — und holen Sie die Betriebsrats-Zustimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG schriftlich ein.
Häufig gestellte Fragen
Wann darf ich überwachen?
EuGH C-396/22 (2024)
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — deutscher Volltext, EUR-Lex (Stand: 02.05.2026, geltend seit 25.05.2018)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) — gesetze-im-internet.de (Stand: laufend, BMJ-Servicestelle)
- Europäische Kommission — Datenschutz-Hauptseite (Stand: laufend)
- EDPB Jahresbericht 2023 (Executive Summary, deutsch) (Stand: 08.2024)