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DSGVO bei Steuerberater + Anwaltskanzleien

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

TL;DR

  • Steuerberater + Anwälte = eigenständig Verantwortliche, NICHT Auftragsverarbeiter
  • Kein AVV erforderlich, aber gegenseitige DSE-Information sinnvoll
  • § 203 StGB Schweigepflicht + DSGVO + Berufsrecht (BRAO/StBerG)
  • Mandantendaten = Art. 9 DSGVO bei Personalfragen + Gesundheitsdaten
  • 10-Jahre-Aufbewahrung § 257 HGB / § 147 AO bei Buchführung

Hauptartikel: Hauptartikel: AVV-Vorlage Art. 28 — der vollständige Pillar-Artikel zum Thema.

1. BayLDA-Klarstellung 2024

Steuerberater + Anwälte sind eigenständig Verantwortliche, KEIN Auftragsverarbeiter. Kein AVV nach Art. 28 erforderlich.

2. Berufsgeheimnis § 203 StGB

Stärker als DSGVO. Bei Bruch: Strafanzeige + Bußgeld parallel.

3. Mandantenakten-Schutz

Strenge Aufbewahrung (StBerG: 10 Jahre, BRAO: 6 Jahre). Zugriff nur durch Berufsträger + assigniertes Personal.

4. Cloud-Software für Kanzleien

DATEV (DE-Hosting), Stack-IT, Anwaltsoftware Wolters Kluwer. Bei US-Hosting: TIA + besondere Vorsicht (Schweigepflicht!).

5. E-Mail mit Mandant

S/MIME oder PGP-Verschlüsselung empfohlen. Beck'sche Anwalts-Postfach (BeA) für Anwälte verpflichtend.

6. Datenpannen-Spezifika

Bei Datenpanne: AB-Meldung + § 203 StGB-Risiko. Anwaltliche Kanzleien: Anwaltskammer-Information möglich.

Zusammenfassung

Kernpunkte dieses Artikels:

  • Steuerberater und Rechtsanwälte unterliegen einem strengeren Regime als gewöhnliche Verantwortliche — das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB addiert strafrechtliche Haftung zur DSGVO.
  • BayLDA-Klarstellung 2024: Steuerberater sind eigene Verantwortliche, kein Auftragsverarbeiter — daher kein AVV nach Art. 28 DSGVO, sondern eigenständiger Mandats-/Verarbeitungsvertrag.
  • Cloud-Software für Kanzleien muss DE-gehostet sein; E-Mail-Kommunikation mit Mandanten verlangt S/MIME oder PGP-Verschlüsselung; Anwälte nutzen pflichtgemäß beA.
  • DSB-Pflicht ab 20 Beschäftigten mit automatisierter Verarbeitung nach § 38 BDSG — in der Praxis betrifft das fast jede Kanzlei mit DATEV-Einsatz.

Bei einer Datenpanne laufen 72h-DSGVO-Meldung an Aufsicht und § 203-StGB-Risiko-Bewertung parallel — ein dafür zugeschnittenes Incident-Playbook ist Branchenstandard.

Häufig gestellte Fragen

Wirklich kein AVV?
Ja. BayLDA 03/2024 + EDPB-Linie. Vertrag mit Berufsgeheimnis-Schutz reicht.
DSB Pflicht?
Ja, ab 20 MA mit automatisierter Verarbeitung (BDSG § 38).

Quellen

Werkzeuge & Selbsttests

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