HinSchG-Kommunikation an Mitarbeitende: 5 Pflicht-Bestandteile
TL;DR
- 5 Pflicht-Bestandteile: Aushang, Onboarding, Schulung Vorgesetzte, jährlicher Refresher, Erfolgsgeschichten
- § 13 HinSchG: Meldestelle muss „bekannt" sein — Aushang reicht nicht
- Sprache: einfach, alle relevanten Sprachen der Belegschaft
- Mustertexte für jeden Kanal vorhanden (E-Mail, Intranet, Plakat, Onboarding)
- HinSchG-Updates 2024–2026 in jährlichem Refresher kommunizieren
Hauptartikel: Hauptartikel: HinSchG: Interne Meldestelle einrichten — der vollständige Pillar-Artikel zum Thema.
1. Aushang im Pausenraum / Intranet
Mustertext: 'Hinweisgeberschutz: Sie können bei Verdacht auf Rechtsverstöße über unsere interne Meldestelle Hinweise abgeben — vertraulich, ggf. anonym, ohne Repressalien. Kontakt: [URL/Telefon].'
2. Onboarding-Modul
30-Min-Modul für neue MA: Was ist HinSchG? Wer ist hinweisgebende Person? Welche Verstöße? Wie melden? Welcher Schutz?
3. Schulung Vorgesetzte
1h-Modul: Wie reagieren auf Hinweise? Welche Verbote (Repressalien)? Wann an Meldestelle weiterleiten?
4. Jährlicher Refresher
15-Min-Modul + Newsletter-Erinnerung. Update zu Gesetzes-Änderungen (HinSchG-Updates 2024–2026, EU INFR(2024)0157, Bußgeld-Halbierung § 40).
5. Erfolgsgeschichten anonymisiert
Quartals-Newsletter: 'Wie unsere Meldestelle 2025 geholfen hat — anonymisierte Beispiele'. Stärkt Vertrauen + Beteiligungsrate.
Häufig gestellte Fragen
Pflicht-Inhalte des Aushangs?
Sprachen?
Quellen
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), §§ 13 (Information der Beschäftigten), 15 (Meldestellen-Beauftragte/Schulung), 36 (Repressalien-Verbot), gesetze-im-internet.de/hinschg (Stand: 02.05.2026)
- HinSchGOWiZustV (Bußgeldzuständigkeit BfJ), BGBl. 2025 I Nr. 111, in Kraft seit 09.04.2025
- Richtlinie (EU) 2019/1937, Art. 13 (Information für Hinweisgeber), eur-lex.europa.eu
- EU-Vertragsverletzungsverfahren INFR(2024)0157 zu § 14 HinSchG (Status: offen, Stand 02.05.2026)