Antidiskriminierung & Entgelttransparenz
EU Pay Transparency Directive 2023/970 ab 07.06.2026: § 12 AGG, Beschwerdestelle, § 22 AGG-Beweislastumkehr (inkl. KI-Recruiting), Pay-Gap-Berechnung + Joint Pay Assessment.
Wer ist Adressat des AGG?
Das AGG bindet alle Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten — eine Schwelle wie im Kündigungsschutzgesetz kennt das Gesetz nicht. Der Beschäftigtenbegriff in § 6 Abs. 2 AGG umfasst Arbeitnehmer, Auszubildende und Bewerber. Auch Solo-Selbständige werden bei der Auftragsvergabe nach § 18 AGG geschützt. Verboten sind Benachteiligungen wegen der acht Merkmale aus § 1 AGG: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität.
Was § 22 AGG für die Beweislast bedeutet
§ 22 AGG regelt eine Beweislastumkehr: Trägt der Beschäftigte Indizien vor, die eine Benachteiligung vermuten lassen, muss anschließend der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Die praktische Konsequenz für Sie: Lückenlose Dokumentation jeder personalrelevanten Entscheidung — Auswahl, Beförderung, Vergütung, Beendigung — ist Pflicht. Ohne nachvollziehbare Bewertungsmatrix gelingt der Entlastungsbeweis im Streitfall regelmäßig nicht.
EU Pay Transparency 2023/970 — neue Pflicht ab 07.06.2026
Die Richtlinie (EU) 2023/970 bringt drei neue Pflichten — die Umsetzung in deutsches Recht steht aus. Nach Art. 7 erhalten Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch zu ihrem Entgelt und zu den nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittsentgelten. Art. 9 ordnet eine Berichtspflicht zur Lohnlücke für Unternehmen ab 250 Beschäftigten an. Übersteigt die ungerechtfertigte Lücke 5%, ist eine Gemeinsame Lohnbewertung mit der Arbeitnehmervertretung zwingend.
Die wichtigsten AGG · Pay Transparency-Themen im Detail
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Kündigung & Diskriminierungs-Vorwurf
BAG-Rechtsprechung + Beweislast-Management
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Schwerbehinderte-Quote (§ 165 SGB IX)
5%-Quote, Ausgleichsabgabe, Einladungspflicht
BEM (§ 167 SGB IX)
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Befristung & Teilzeit (TzBfG)
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- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — gesetze-im-internet.de (BGBl. 2006 I S. 1897, idgF)
- Richtlinie (EU) 2023/970 (EU Pay Transparency Directive) — EUR-Lex DE (Umsetzung bis 07.06.2026)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes — AGG-Hauptseite
- Bundesarbeitsgericht (BAG) — Rechtsprechung zu § 22 AGG (Beweislastumkehr)
- EU-Kommission — Equal Pay / Pay Transparency Policy
- BMAS — Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben