Was kostet es, ein PDF barrierefrei machen zu lassen?
Das hängt von Umfang und Komplexität ab: Textseiten, Tabellen, Designseiten, Quelldateien vorhanden oder nicht. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; das Angebot bekommen Sie nach Sichtung, und wir beginnen mit einem Pilot.
Wie lange dauert es?
Je nach Umfang. Die Ersteinschätzung kommt innerhalb weniger Werktage; der Liefertermin steht im Angebot.
Müssen unsere PDFs PDF/UA erfüllen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist PDF/UA nicht. BITV 2.0 (§ 3 Abs. 2), BFSG (§ 4) und das WZG (§ 3 Abs. 2) knüpfen die Konformitätsvermutung an harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind; die Richtlinie 2016/2102 nennt dafür die EN 301 549 (Art. 6). Diese Norm verlangt für Dokumente die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 (Klausel 10). PDF/UA (ISO 14289) ist der etablierte technische Weg, das in einem PDF umzusetzen. Wir liefern getaggte PDFs entlang dieses Standards und halten die Prüfung im Protokoll fest.
Gelten die Pflichten auch für alte Dokumente?
Nach der EU-Richtlinie (Art. 1 Abs. 4 lit. a) und in Österreich (§ 2 Abs. 3 lit. a WZG und die Landesgesetze) sind Büro-Dateien ausgenommen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. Die BITV 2.0 des Bundes in Deutschland kennt diese Ausnahme nicht; für Länder und Kommunen in Deutschland gelten die Landesgesetze. Nach der EU-Richtlinie (Art. 1 Abs. 4 lit. h), dem WZG (§ 2 Abs. 3 lit. i), den von uns geprüften österreichischen Landesgesetzen und der BITV 2.0 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) sind Archive ausgenommen, die weder für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden. Für Unternehmen nach BFSG und BaFG gilt der 28. Juni 2025: Ausgenommen sind Büro-Dateien, die vor diesem Tag veröffentlicht wurden, und Archive, deren Inhalte danach weder aktualisiert noch überarbeitet werden (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 und 5 BFSG, § 2 Abs. 3 Z 2 und 5 BaFG). Was weiter genutzt wird, gehört auf die Liste.
Welche Dokumente zuerst?
Was Bürgerinnen und Bürger für ein Verfahren brauchen: Formulare, Kundmachungen, Protokolle, aktuelle Informationen. Danach die regelmäßigen Veröffentlichungen wie Gemeindezeitung und Berichte. Die Reihenfolge schlagen wir in der Ersteinschätzung vor.
Wir haben nur das fertige PDF, keine Quelldatei. Geht das?
Ja. Bestehende PDFs taggen wir nach; mit Quelldatei ist das Ergebnis besser und günstiger, deshalb fragen wir danach. Scans brauchen zuerst eine Texterkennung. Das klären wir in der Ersteinschätzung.
Was steht im Prüfprotokoll?
Je Dokument: das Ergebnis der automatisierten Prüfung (veraPDF, PAC), die manuellen Prüfpunkte (Lesereihenfolge, Alternativtexte, Tabellen, Lesezeichen, Titel und Sprache), eine Screenreader-Stichprobe mit NVDA und das Änderungsprotokoll mit Versionsstand, Prüfer und Datum. Das Protokoll ist so geschrieben, dass es in den Dokumenten-Abschnitt Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit passt.
Drohen Gemeinden Strafen?
Österreich: Weder das WZG noch die Web-Bestimmungen der von uns geprüften Landesgesetze enthalten eine Strafnorm; die FFG schreibt, EU-Richtlinie und WZG sehen keine Sanktionen oder Strafen vor. Rechtsfolge sind Beschwerden bei der zuständigen Stelle, Handlungsempfehlungen und das Monitoring; die Antidiskriminierungsgesetze bleiben unberührt. Deutschland: Für Bundesstellen kennen BGG und BITV 2.0 keine Bußgelder; die Durchsetzung läuft dort über die Schlichtung (§ 16 BGG) und die Verbandsklage (§ 15 BGG). Für Gemeinden gilt das jeweilige Landesrecht, das wir hier nicht darstellen. Wir werben nicht mit Strafen. Der Grund ist der Zugang, und die Auffindbarkeit.
Können wir barrierefreie PDFs selbst erstellen?
Ja, für neue Dokumente aus Word oder PowerPoint mit richtigen Vorlagen. Wir schulen Ihr Team und liefern die Vorlagen. Bestände und komplexe Layouts übernehmen wir.
Arbeiten Sie auch außerhalb Österreichs und Deutschlands?
Ja. Für öffentliche Stellen gilt EU-weit derselbe technische Maßstab: die harmonisierte Norm EN 301 549 nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Art. 6); die Mitgliedstaaten dürfen über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen (Art. 2). Für Dokumente verlangt die Norm die Erfolgskriterien der WCAG 2.1. PDF/UA (ISO 14289) ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber der etablierte technische Weg, das in einem PDF umzusetzen. Die nationalen Umsetzungsgesetze unterscheiden sich in Details, etwa bei der Ausnahme für ältere Dokumente. Wir bearbeiten Dokumente in Deutsch und Englisch, weitere Sprachen nach Absprache. Die nationalen Rechtsdetails stellen wir für Österreich und Deutschland dar; für andere Mitgliedstaaten auf Anfrage.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir setzen einen technischen Maßstab um und dokumentieren das. Ob und wie Ihre Stelle verpflichtet ist, klärt Ihre Rechtsabteilung oder Ihre Rechtsberatung.
Wer ist Compliance-Kit?
Compliance-Kit aus Wien bereitet PDF-, Word- und PowerPoint-Dokumente für öffentliche Stellen und Unternehmen in der EU barrierefrei auf, mit Schwerpunkt Österreich und Deutschland. Daneben erstellen wir Compliance-Dokumentation und E-Learnings für Unternehmen in Deutschland und Österreich (DSGVO, EU AI Act, NIS2, Hinweisgeberschutz, Antidiskriminierung) und prüfen jede Rechtsaussage gegen die amtlichen Volltexte.