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Lesereihenfolge

Die Lesereihenfolge bestimmt, in welcher Abfolge Hilfstechnologien Inhalte ausgeben (WCAG 2.1, Kriterium 1.3.2).

TL;DR

Die Lesereihenfolge ist die Abfolge, in der Software und Hilfstechnologien die Inhalte eines Dokuments ausgeben. WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 „Meaningful Sequence“ (Stufe A) verlangt: Beeinflusst die Reihenfolge der Darstellung die Bedeutung, muss eine korrekte Lesereihenfolge programmatisch ermittelbar sein. EN 301 549 V3.2.1 überträgt diese Anforderung in Klausel 10.1.3.2 auf Dokumente, die keine Webseiten sind, also etwa herunterladbare PDF-, Word- und PowerPoint-Dateien. Geprüft wird nach Anhang C (C.10.1.3.2) per Inspektion.

Was ist die Lesereihenfolge?

Die Lesereihenfolge legt fest, in welcher Abfolge Software die Inhalte eines Dokuments an Nutzerinnen und Nutzer weitergibt. Sehende Leser erschließen die Abfolge aus dem Layout. Hilfstechnologien greifen dagegen auf die Daten zu, die der Autor in der Datei hinterlegt hat.

WCAG 2.1 regelt das im Erfolgskriterium 1.3.2 „Meaningful Sequence“ (bedeutungstragende Reihenfolge), Konformitätsstufe A: Wenn die Reihenfolge, in der Inhalte dargestellt werden, ihre Bedeutung beeinflusst, muss eine korrekte Lesereihenfolge programmatisch ermittelbar sein. Zwei Begriffe aus den Definitionen der WCAG 2.1 tragen das Kriterium:

  • Korrekte Lesereihenfolge: jede Abfolge, in der Wörter und Absätze so dargeboten werden, dass sich die Bedeutung des Inhalts nicht ändert. Es kann also mehrere korrekte Reihenfolgen geben.
  • Programmatisch ermittelbar: Software bestimmt die Information aus Daten des Autors so, dass verschiedene Benutzeragenten einschließlich Hilfstechnologien sie extrahieren und in unterschiedlichen Modalitäten ausgeben können. Als Beispiel für Formate ohne Auszeichnungssprache nennt WCAG 2.1 technologiespezifische Datenstrukturen, die über eine von verbreiteten Hilfstechnologien unterstützte Accessibility-Schnittstelle bereitstehen.

Für ein PDF heißt das: Wo die Reihenfolge die Bedeutung trägt, muss sie aus Daten in der Datei ermittelbar sein, nicht nur aus dem Seitenbild. Diese Daten liefert in der Praxis die Struktur eines getaggten PDF. Wo die Reihenfolge keine Bedeutung trägt, greift das Kriterium nicht.

Rechtsgrundlagen und Verweise

Für Dokumente verankert EN 301 549 V3.2.1 die Lesereihenfolge in Klausel 10.1.3.2: Ein Dokument, das keine Webseite ist, muss WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 erfüllen.

  • Klausel 10.0: Klausel 10 gilt für Dokumente, die keine Webseiten sind, die nicht in Webseiten eingebettet sind, sowie für Dokumente, die mit Webseiten bereitgestellt, aber weder eingebettet noch mit ihnen dargestellt werden, also für herunterladbare Dokumente. Für Dokumente in Webseiten oder eingebettete Dokumente, die mit der Webseite dargestellt werden, gilt Klausel 9, dort 9.1.3.2.
  • Anhang C, C.10.1.3.2: Prüfart ist die Inspektion. Der Test ist bestanden, wenn das Dokument Kriterium 1.3.2 nicht verfehlt. Er ist nicht anwendbar, wenn das Dokument keine dafür relevanten Inhalte enthält.
  • Anhang A: Tabelle A.1 (Zeile 88) ordnet Klausel 10.1.3.2 den von Webseiten herunterladbaren Dokumenten und Formularen zu, Tabelle A.2 (Zeile 45) den Dokumenten und Formularen in mobilen Anwendungen. Sobald die Norm im Amtsblatt der EU unter der Richtlinie (EU) 2016/2102 zitiert ist, begründet die Erfüllung dieser Klauseln im Rahmen des Anwendungsbereichs der Norm eine Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie.

Wie die Gesetze in Deutschland und Österreich an harmonisierte Normen anknüpfen, erläutert der Beitrag PDF/UA, WCAG 2.1 und EN 301 549 für Dokumente. Die Norm selbst erklärt der Glossarbegriff EN 301 549.

Praxisbeispiel

Prüfen Sie die Lesereihenfolge bei jedem Dokument, dessen Layout vom einfachen Fließtext abweicht. Typische Fälle:

  • PDF: Ein zweispaltiger Bericht muss in der Dokumentstruktur erst die linke, dann die rechte Spalte führen. Mischt die Struktur beide Spalten zeilenweise, ändert sich die Bedeutung, und Kriterium 1.3.2 ist verfehlt.
  • Word: Frei platzierte Textfelder und Bilder können außerhalb des Textflusses liegen. Prüfen Sie, ob Randnotizen und Bildunterschriften an der inhaltlich passenden Stelle ausgegeben werden.
  • PowerPoint: Auf Folien mit mehreren Objekten prüfen Sie, ob Titel, Textfelder und Grafiken in der hinterlegten Objektreihenfolge sinnvoll aufeinander folgen.

Weitere Prüfschritte enthält die Checkliste für barrierefreie Dokumente in Word und PowerPoint. Wenn Sie Berichte, Formulare oder Präsentationen nicht selbst bearbeiten möchten, können Sie barrierefreie Dokumente aufbereiten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Braucht jedes Dokument eine festgelegte Lesereihenfolge?
Nur wenn die Reihenfolge die Bedeutung beeinflusst. Dann muss nach WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 eine korrekte Lesereihenfolge programmatisch ermittelbar sein. Korrekt ist jede Abfolge, die die Bedeutung nicht verändert. Enthält ein Dokument keine dafür relevanten Inhalte, ist der Test nach EN 301 549 V3.2.1, Anhang C, C.10.1.3.2 nicht anwendbar.
Wie wird die Lesereihenfolge nach EN 301 549 geprüft?
Per Inspektion. Anhang C, C.10.1.3.2 der EN 301 549 V3.2.1 nennt als Vorbedingung, dass es sich um ein Dokument handelt, das keine Webseite ist. Der Test ist bestanden, wenn das Dokument WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 nicht verfehlt.
Worin unterscheidet sich Kriterium 1.3.2 von 1.3.1?
Kriterium 1.3.1 „Info and Relationships“ verlangt, dass über die Darstellung vermittelte Information, Struktur und Beziehungen programmatisch ermittelbar oder im Text verfügbar sind. Kriterium 1.3.2 betrifft die Abfolge der Inhalte. EN 301 549 V3.2.1 übernimmt beide für Dokumente in den Klauseln 10.1.3.1 und 10.1.3.2.

Siehe auch

Quellen

  • W3C Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C Recommendation vom 6. Mai 2025, Erfolgskriterium 1.3.2 Meaningful Sequence (Level A); Erfolgskriterium 1.3.1 Info and Relationships; Definitionen „correct reading sequence“ und „programmatically determined“ (Beispiele 1 und 2), w3.org
  • ETSI EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) Accessibility requirements for ICT products and services (Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen), Klausel 3.1 (Definition non-web document); Klausel 10.0; Klauseln 10.1.3.1 und 10.1.3.2; Klausel 9.1.3.2; Anhang A mit Tabelle A.1 Zeile 88 und Tabelle A.2 Zeile 45; Anhang C, C.10.1.3.2, etsi.org

Rechtsstand der geprüften Quellen: 19.10.2026; Normen: EN 301 549 V3.2.1, WCAG 2.1 (W3C 06.05.2025)

Praxis-Hinweis: Dieser Artikel ist praxisorientierte Compliance-Dokumentation, keine Rechtsberatung. Wir sind Compliance-Spezialist, keine Anwaltskanzlei. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.